Für eine erfolgreiche Baugenehmigung ist dem Bauantrag ein Liegenschaftsplan beizufügen. Dies geht aus dem aktuell gültigen Bauvorlagenerlass zur Hessischen Bauordnung vom 20. September 2007 hervor. Da der Liegenschaftsplan auf den Daten des Liegenschaftskatasters basiert, sollte dieser durch eine Vermessungsstelle gefertigt werden, die mit dem kompetenten Umgang mit Katasterangaben vertraut ist.
Während die Pläne des Architekten das Gebäude selbst beschreiben, wird im Liegenschaftplan zum Bauantrag die Stellung des Projekts innerhalb des Grundstücks festgelegt. Der Liegenschaftplan enthält eine Reihe von Daten, die für die Beurteilung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde nötig sind. Er stellt neben dem Baugrundstück mit seiner schon vorhandenen Bebauung auch alle Nachbargrundstücke dar, so dass eine Wahrung der Rechte der Nachbarn (Mindestabstände, Belichtungsverhältnisse, Brandschutz) beurteilt werden kann.
Besteht kein Bebauungsplan, so richtet sich Art und Maß der baulich zulässigen Nutzung danach, ob das Projekt sich in die nähere Umgebung einfügt. Die Beurteilungskriterien werden also aus der im Liegenschaftplan dargestellten Nachbarschaft abgeleitet.
Der Liegenschaftsplan besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte (max. zwei Jahre alt). Der Maßstab beträgt meist 1:500. Kleinere Maßstäbe sind nur zulässig, wenn die Darstellung hinreichend klar ist; sie dürfen 1:1.000 nicht unterschreiten.
Der Liegenschaftsplan muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen umliegenden Grundstücke sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen enthalten.
Der Liegenschaftsplan ist durch folgende Angaben zu ergänzen, soweit sie zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind:
Maßstabsgerechte Eintragung des Bauvorhabens mit Angabe der Außenmaße und der Vermaßung auf dem Grundstück. Dieser Projekteintrag wird entweder durch den Architekten oder den Vermesser vorgenommen.
Ortsvergleich für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Gegenstand des Ortsvergleichs ist eine Überprüfung, ob im Auszug aus der Liegenschaftskarte alle relevanten baulichen Anlagen dargestellt sind. Fehlende Objekte werden vor Ort erfasst und in den Auszug aus der Liegenschaftskarte übernommen: Dokumentation von Firsthöhen der Nachbargebäude, Dokumentation des Baumbestandes, Dokumentation von Straßenlampen, Kanaldeckeln u.ä. zur Planung der Ver- und Entsorgung
Angaben zur Höhenlage des Baugrundstücks im Verhältnis zu einem lokalen Bezugspunkt, soweit erforderlich zum amtlichen Höhenbezugssystem. Höhenmessungen zur Bestimmung der Abstandsflächen.
Es enthält die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie Angaben zu weiteren Grundstückseigenschaften und den Eigentumsverhältnissen. Die Unterlagen sind für das betroffene Grundstück und die angrenzenden Nachbargrundstücke vorzulegen.
Der Liegenschaftsplan wird mit dem Bauantrag eingereicht. Danach erfolgt in der Regel die Erteilung der Baugenehmigung….los geht’s auf der Baustelle. Und zwar mit der Grob- und/oder Feinabsteckung … mehr dazu lesen Sie hier…
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte bildet die Katastergrundlage für den Liegenschaftsplan zum Bauantrag. Wir beziehen die Auszüge online als PDF-Dokumente von den zuständigen Ämtern.
Projekteintrag
Für die Bauantragsunterlagen wird das geplante Gebäude in den Kartenauszug eingezeichnet. Im Maßstab 1:500 werden die Abmessungen und Grenzabstände sowie Grenzlängen und Höhenangaben eingetragen.
Eigentümernachweis
Die Eigentümernachweise für das Baugrundstück und die anliegenden Nachbargrundstücke vervollständigen die Unterlagen, die in mehrfacher Ausfertigung dem Bauherren oder dem beauftragten Architekten übergeben werden.