Vor Baubeginn
Das neue Grundstück ist geteilt, die Auflassung erfolgt und der Termin bei Ihrem Notar liegt hinter Ihnen? Wunderbar! Ist der Bauplatz noch nicht gefunden? Ihr Name noch nicht im Grundbuch eingetragen? Kein Problem, wir unterstützen Sie! Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Ein Haus wird geplant
Wenn es an die Planung geht, ist der Architekt gefragt. Spätestens für den Bauantrag wird der Architekt eine Vermessung des Baugrundstückes einfordern. Diese Messung dient zur Erstellung eines Liegenschaftsplans. Meist wird dafür auch eine Höhenmessung durchgeführt. So kann der Ingenieur die Lage und Höhe Ihres Hauses exakt berechnen. Ist dies nicht ohne Probleme möglich, hilft Ihnen unser Büro gerne, die richtigen Grenzpunkte zu ermitteln. Der Lageplan zum Bauantrag wird mit dem Bauantrag eingereicht.
Wenn der Bagger anrollt…
…war unser Büro vielleicht schon vor Ort um die Baugrube einzumessen und abzustecken. Wir kommen spätestens dann, wenn die Baugrube ausgehoben wurde und die Gebäudeachsen auf das Schnurgerüst übertragen werden müssen – für die Absteckung. Eine Absteckung vor Baubeginn ist Vorschrift nach der Hessischen Bauordnung, der HBO.
Nachdem der Dachdecker vom Dach ist…
…informieren Sie bitte Ihren Vermesser. In den meisten Fällen ist das der Zeitpunkt, zu dem der Rohbau als fertiggestellt gelten kann. Jetzt ist es an der Zeit, Ihr Gebäude in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Wie das vor sich geht und wer die Gebäudeeinmessung vornehmen darf, erfahren Sie ebenfalls bei uns.
Auskunft im Detail
Lageplan zum Bauantrag, Grob- und Feinabsteckung, Schnurgerüst und Grenzanzeigen. Detaillierte Angaben zu allen Tätigkeiten unseres Vermessungsbüros lesen Sie auf den jeweiligen Themenseiten nach. Sie möchten unsere Fähigkeiten und Leistungen auch für andere Aufgaben nutzen? Gerne, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.